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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht geschützter Arten


Aurum
19.02.2004, 15:28
Ähem, ich weiß nicht, wie es in Österreich gehandhabt wird :roll:, aber in Deutschland müssen geschütze Tierarten bei der behörde (Regierungspräsidium) angemeldet werden, wenn man sie halten will (§ 6 Abs. 2 BArtSchV).

Gemeldet werden muss in jedem Fall die Anzahl, die Art, Geschlecht, Alter und besondere Kennzeichen der Tiere, wann und von wem (mit vollständiger Adresse) ein Tier erworben wurde und wann und an wen (mit vollständiger Adresse) ein Tier abgegeben wurde. Auch ein Wohnortwechsel des Halters und Standortwechsel der Haltung sind zu melden.

Darüber hinaus gibt es auch eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Reptilienarten (§ 7 BArtSchV).

:shock:

Habt ihr brav alles angemeldet und gekennzeichnet? ;-)

:wave:

Enrico Rudolph
19.02.2004, 20:24
hi...

in bÄrlin ist es die untere naturschutz behörde...

mfg rudy :goofy:

Aurum
19.02.2004, 20:37
Hallo rudy,

die Meldestelle ist Landessache und kann daher regional unterschiedlich sein. In Hessen ist es die Bezirksdirektion für Forsten und Naturschutz.

Wie ist es in Österreich und Schweiz? Auch melde- und Kennzeichnungspflicht?

:wave:

Petute
20.02.2004, 21:27
hallo

auch in österreich besteht meldepflicht, aber ich glaube, da sind unterschiede zwischen den einzelnen bundesländern, da jedes eigene tierschutzgesetze hat.

im grunde finde ich es vernünftig, da man meiner meinung nach tiere, die auf der roten liste stehen, auch nicht privat halten sollte.
nur leute mit sondergenehmigungen, die diese tiere auch artegrecht halten und vermehren können, sollten diese genehmigungen auch erhalten.
da ist eine gewisse kontrolle sicher vernünftig.

aber ich glaube auch, dass im bereich meldepflicht auch die geschäfte bessere aufklärung betreiben müssen.
kein verkäufer sagt dir, dass du eine kornnatter melden musst. :-|

Aurum
21.02.2004, 17:14
Mal eine ganz blöde Frage:

Darf man als Privatmensch geschützte (meldepflichtige) Reptilien überhaupt züchten? Oder ist das auch genehmigungspflichtig?

Enrico Rudolph
21.02.2004, 18:19
hi ..züchten ja ... musst dann alle jungtiere anmelden ... bekommst für sie (jeden einzelnen) papiere und nur mit diesen papier darfst du sie ``verkaufen´´

mfg rudy :goofy:

Aurum
21.02.2004, 22:40
Danke, Rudy!

Ich hatte vage in Erinnerung, daß es auch ein Zuchtverbot gibt. Naja, gesetz und Ordnung sind nicht so mein Ding ... ;-)


Grüßle!

sleeper
22.02.2004, 09:34
In Österreich sind alle Exoten Melde pflichtig!
In Niederösterreich sieht es so aus, das man ein jedes Exotisches Tier melden muß ,insbesondere Cites Pflichtige.
In Wien besteht auch Meldepflicht ,wobei man in Wien nur ausschlieslich ungiftige Tiere halten darf!
Auserdem benötigt man auch noch eine Haltungsgenemigung, die man nach Besuch des zuständigen Amtstierartztes und eines Beamten der Behörde bekommen kann wenn die Haltungsbedinnungen erfühlt werden. Einen Herkunftsnachweis ist je nach Liste (A,B,C) vorzuweisen.
Nur leider ,wenn man ein Tier in einer Tierhandlung oder auf Börsen erwerbt ,wird einem dies nicht gesagt oder erklährt!Daher erst Informieren und dann kaufen ,insbesondere bei Cites Tieren.(unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

http://www.amphibienschutz.de/schutz/artenschutz/roteliste/oesterreich.htm
http://www.wien.gv.at/veterinaer/reisen/gesundheitszeugnis.htm
Bei Bedrohten und geschützten Tieren ist es ausschlieslich denn Naturschutzgruppen und Tiergärten erlaubt diese zu Halten und zu Züchten ,sprich Sondergenemmigung.
Denn gerade bei der Vermehrung kann man durch Mischung gleicher Arten ,aber verschiedener Hekunftsgebiete die Nachkommen sehr schwächen und dadurch eine Ausrottung dieser Arten hervorrufen.
l.g. Eli und Franz

Bobline
22.02.2004, 09:51
Sollte mal ein Tier sterben, so muß dies von Tiearzt bestätigt werden (Totenschein)..... sonst gibt es Probleme beim Amt ;-)
Hatte da mal Erfahrungen machen müssen ....

Aurum
22.02.2004, 16:28
Oh, das sind ja mal wirklich interessante Neuigkeiten für mich ... :roll:


Hallo Sleeper(s)!
Vielen dank für die detailierte Info! Dazu folgendes:
Auserdem benötigt man auch noch eine Haltungsgenemigung, die man nach Besuch des zuständigen Amtstierartztes und eines Beamten der Behörde bekommen kann
Kommt der Amtstierarzt bei allen Anmeldungen? Ich kenne das (aus Deutschland) zwar von Zuchtanträgen von Vögeln (z.B. Wellis), aber daß man schon bei der reinen Anmeldung einer HALTUNG Besuch bekommt .. !?? :shock:


Bei Bedrohten und geschützten Tieren ist es ausschlieslich denn Naturschutzgruppen und Tiergärten erlaubt diese zu Halten und zu Züchten ,sprich Sondergenemmigung.
Das hatte ich auch für Deutschland in Erinnerung. Aber rudy hat mich eines Besseren belehrt (s.o.)!



Hallo Bobline!
Ich hatte mal zwei 1985 ordentlich angemeldete Grüne Leguane, die beide (leider) verstorben sind. Beim Weibchen (starb beim dritten Legen) habe ich bei der Behörde nur selbst eine Abmeldung getätigt (nix Tierarzt), bei Männchen (starb vor einiger Zeit) gab es zwar eine Tierärztliche Untersuchung (weil mir die Todesursache unklar war; das Tier wurde a´n einer Uni-Tierklinik obduziert), aber für mich nix schriftliches. Nach Behörden-Unterlagen lebt das Tier also noch ... :-|


Ist der Totenschein in Deutschland evtl. Ländersache, Bobline? *schulternzuck*

Da ich seit 1985 keine weiteren Reptilien erworben habe, habe ich mich seit dem auch nicht mehr mit der Gesetzesmühle befaßt. Vieleicht bin ich hier ja nicht der einzige Dumme - oder, wertneutraler ausgedrückt: nicht der einzige Unwissende! :roll:


Liebe Grüße!!! :wave:

Rainer
22.02.2004, 16:48
Danke, Rudy!

Ich hatte vage in Erinnerung, daß es auch ein Zuchtverbot gibt. Naja, gesetz und Ordnung sind nicht so mein Ding ... ;-)


Grüßle!

Ja das gabs mal. Vor Jahren. Aufgrund der Unsinnigkeit dieser Regelung ist es aber wieder aufgehoben worden. Ich durfte meine kleinen Phelsumas auch nicht offiziell verkaufen, sondern musste warten bis diese dumme Regelung wieder aufgehoben wurde.
Es gab aber (wie immer) Ausnahmegenehmigungen für Artenschutzprojekte wie sie z. Bsp. von Harald Meyer an der Kieler Uni und in seinem Keller durchgeführt wurden. Er hatte damals die Genehmigung bedrohte Phelsumen in ihrem Ursprungsland einzufangen und nach Deutschland einzuführen. Sie zu vermehren und danach wieder in der aufgeforsteten Bereichen auszusetzen. Eins der wenigen Projekte, wo ich den Wildfang beführtwortet habe. Ein paar Nachzuchten drangen auch zu mir durch damals.
Es ist auch völliger Unsinn, die Nachzucht von Tieren zu verbieten die auf der WAA rot markiert sind. Die Tiere sind teilweise darauf angewiesen in Gefangenschaft gezüchtet zu werden, damit man ihre Art erhalten kann. Bei Reptilien ist es jedoch nicht so problematisch wie bei Zierfischen. Das Auswildern ist dabei wesentlich erfolgreicher.

Aurum
22.02.2004, 19:23
Ja das gabs mal. Vor Jahren. Aufgrund der Unsinnigkeit dieser Regelung ist es aber wieder aufgehoben worden.


Das ist doch mal 'ne Aussage! Danke, Rainer! Also hat rudy Recht ... :roll: ... Sorry, rudy, für mein Zweifeln!


Liebe Grüße!! :wave:

sleeper
23.02.2004, 04:45
Meißt kennt sich der zustendige Amtstierarzt selbst nicht sehr gut mit Exoten aus,da nur ein sehr kleiner Teil in Österreich diese Tiere hält und davon ein noch kleinerer Teil diese auch anmeldet!
Darum hat er eine Lieste der Algemeinen Haltungsrichtlinien mit,nach denen er die einzelnen Kriterieen der Haltung bestimmen kann!
zb.Schlange bis 2m...m2 grundfläche ...lokale Wärme...Luftfeuchtigkeit...
bei Zwei...% dazu...bei sehr aktieven Tieren.. % dazu...
Ist meiner Meinung zu Algemein,da auf die einzelnen Gattungen zu wenig eingegangen wird!
Bei Listentieren (Liste 1,2..)wird es etwas interessanter!
Z.b. Grichische Landschildkröten benötigt man unbedingt ein Cites vom Züchter,um zu beweisen,das man sich das Tier nicht vom Urlaub mitgenommen hat!
Bei Nachzuchten,muß mann auch die Eier und danach die Babys melden und beim Verkauf auch ein Cites beantragen!
Im normal Fall kommt der Amtstierarzt nur einmal bei der Anmeldung um die Haltungsvoraussetzungen zu kontrollieren.
Im Ernstfall können diese Tiere auch beschlagnahmt werden!
:-(

Bobline
23.02.2004, 05:25
Ist der Totenschein in Deutschland evtl. Ländersache, Bobline? *schulternzuck*


Das kann ich dir auch nicht beantworten. Ich hatte hier in Darmstadt halt mal Probleme damit gebabt ... ohne Schein ging nix....... kommt vielleicht auch auf den Bearbeiter beim Amt drauf an :-|

Selbst als mein Hund eingeschläfert worden ist und ich die Hundesteuer abmelden wollte, musste ich die Tierarztrechung vorzeigen ..... wo die Einschläferung berechnet worden ist :crazy: :crazy: